(Beitrag vom 09.04.2007 korrigiert am 08.08.2013)Überprüfen Sie unbedingt die Impressumeinträge in Emails und auf Ihrer Webseite!
Seit dem 01.01.2007 gelten für elektronische Geschäftspost (hierzu zählen Emails, Newsletter und Faxe) neue Pflichtangaben. Es gelten die gleichen Bedingungen, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind.
Die Impressumspflicht besteht also nicht nur für Webseiten sondern auch für Newsletter und gewerblichen Emails.
Beispiel für ein Impressum eines Einzelunternehmers siehe hier.
Pflichtangaben im Impressum sind z.B:
Einzelunternehmer (Natürliche Person)
- Name (Firma)
- Wohnort (Unternehmenssitz)
- Telefon
- Unternehmensgegenstand (Ziele)
- email-Adresse
- Umsatzsteuernr.
- Grundlegende Richtung der Website
Vereine
- Vereinsbezeichnung
- Sitz
- Telefon
- Vereinszweck
- email-Adresse
- Grundlegende Richtung der Website
- Organe des Vereins
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Freie Berufe)
- Firma
- Unternehmenssitz
- Telefon
- email-Adresse
- Umsatzsteuernr.
- Unternehmensgegenstand (Ziele)
- Grundlegende Richtung der Website
- Geschäftsführende Gesellschafter
- Beteiligungsverhältnisse
GmbH / Ltd.
- Firma
- Unternehmenssitz
- Telefon
- email-Adresse
- Unternehmensgegenstand (Ziele)
- Grundlegende Richtung der Website
- Geschäftsführer und eventuell Mitglieder des Aufsichtsrats
- Beteiligungsverhältnisse
- Umsatzsteuernr.
- Handelsregistereintragungen
Aktiengesellschaften
- Firma
- Unternehmenssitz
- Telefon
- email-Adresse
- Unternehmensgegenstand (Ziele)
- Grundlegende Richtung der Website
- Umsatzsteuernr.
- Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Handelsregistereintragungen
Alle Angaben ohne Gewähr!