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Überprüfen Sie unbedingt die Impressumeinträge in Emails und auf Ihrer Webseite!

Seit dem  01.01.2007 gelten für elektronische Geschäftspost (hierzu zählen Emails, Newsletter und Faxe) neue Pflichtangaben. Es gelten die gleichen Bedingungen, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind.

Die Impressumspflicht besteht also nicht nur für Webseiten sondern auch für Newsletter und gewerblichen Emails.

Beispiel für ein Impressum eines Einzelunternehmers siehe hier.